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Das Immobillienrecht auf
Mallorca bzw. in Spanien wird spätestens dann ein Thema
sein, wenn Sie Ihre Villa, Finca, das Apartment oder Dorfhaus unter
den vielen Mallorca Immobilien Angeboten gefunden haben und die Vertragsverhandlungen
mit dem Verkäufer anstehen. Einige wichtige Punkte, die das Immobilienrecht
auf Mallorca bzw. in Spanien betreffen, haben wir für Sie in einer
kurzen Checkliste zusammengestellt.
Immobilienrecht / Checkliste
1.Grundbuchstand:
Überprüfen Sie die im Eigentumsregister eingetragene Kaufurkunde
"Escritura Pública". Alle Angaben müssen mit dem
aktuellen Zustand der Immobilie übereinstimmen. Ein aktueller Auszug
aus dem Eigentumsregister, "Nota Informativa Simple"
gibt Ihnen Aufschluß über Eigentumsverhältnisse, Belastungen
und Lasten der Immobilie.
2. Neubau:
Ist der Verkäufer im Besitz der "Licencia de primera ocupación"?
Achten Sie darauf, daß das Gebäude im Grundbuch als "fertig
gestellter Wohnraum" eingetragen ist.
3. Gemeinschaftsanlagen:
Lassen Sie sich eine schriftliche, vom Präsidenten der Eigentümergemeinschaft
unterzeichnete, Bestätigung darüber ausstellen, daß
der Verkäufer mit allen Zahlungen auf dem Laufenden ist und die
Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten schuldenfrei ist.
Eine Kopie der Satzung, der Errichtungstitel und die Teilungserklärung
sollten Ihnen erbenfalls ausgehändigt werden.
4. Grundstückskauf:
In der Regel erwirbt man ein Grundstück, um darauf zu bauen. In diesem
Fall sollten Sie vor dem Kauf überprüfen ob und was gebaut werden
darf. Sie erhalten auf Antrag eine Bescheinigung von der zuständigen
Gemeinde.
5. Gemeindliche Grundsteuer
Die von der jeweiligen Gemeinde erhobene, jährlich zu bezahlende
Grundsteuer, "Impuesto sobre Bienes Inmuebles" kurz "IBI"
genannt, sollte vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages vom Verkäufer
bezahlt sein.

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