Immobilienrecht auf Mallorca

Immobilienrecht auf Mallorca
Das Immobilierecht auf Mallorca

Das Immobilienrecht auf Mallorca, wird spätestens dann ein Thema, wenn Sie Ihre Traumimmobilie unter den vielen Immobilienangeboten auf Mallorca gefunden haben, Vertragsverhandlungen mit dem Verkäufer anstehen, bzw. der Kauf der Immobilie vorbereitet werden soll. Einige wichtige Punkte, die das Immobilienrecht auf Mallorca bzw. in Spanien betreffen, haben wir für Sie in einer kurzen Checkliste zusammengestellt.

 


 

Vorwort

 

Nicht nur Konzerne, sondern auch immer mehr Familienunternehmer, erfolgreiche Mittelständler und auch Arbeiter und Angestellte drängen weg aus dem Standort Bundesrepublik Deutschland. Das war bereits vor einigen Jahren das alarmierende Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Manager Magazins.

Heute im Jahr 2024 sieht es nicht anders aus. Wer oder Was ist schuld an dieser "Flucht" aus der Heimat? Die Politik fordert mehr patriotische Gesinnung, andere wollen Steuerflüchtigen die Staatsbürgerschaft aberkennen.
Wer so etwas fordert oder denkt hat sehr wohl etwas verschlafen. Die Welt hat sich verändert und sie tut es täglich. Die Wertvorstellungen der Menschen ändern sich, die Grenzen sind offen, innerhalb Europas herrscht Niederlassungsfreiheit, die jüngere Generation ist international geprägt und gut ausgebildet. Immer mehr Menschen empfinden Heimat nicht nur als Schicksal, sondern als freie Willensentscheidung. Die Wahl des Wohnortes wird zum Ergebnis einer klaren rationalen Kalkulation unter Einbeziehung kultureller und privater Bindungen aber auch reiner wirtschaftlicher Gesichtspunkte.

Als Inhaber und Betreiber der Website Mallorca Immobilien Guide spreche ich seit vielen Jahren täglich mit Menschen, die sich mit den geschilderten Vorgängen in Deutschland auseinander setzen und in Spanien bzw. hier auf Mallorca nach Alternativen für ihre wirtschaftliche und private Zukunft suchen. Es geht also nicht immer nur darum eine Ferienimmobilie im sonnigen Süden zu besitzen.

 

Übrigens, finden Sie genau das hier auf unserer Website, die schönsten Mallorca Immobilien zum Kauf

Darüber hinaus möchte ich Ihnen unter der Rubrik Steuern & Recht grundlegende Antworten zu den meist gestellten Fragen zu dem Thema Immobilienerwerb in Spanien bzw. auf Mallorca liefern und freue mich über Ideen, Anregungen und konstruktive Kritik.


 

Grundsätzliches zum Erwerb von Immobilien auf Mallorca

 

Jeder kann kaufen! Es gibt keine Einschränkungen bezüglich des Erwerbs einer Immobilie in Spanien durch Ausländer. EU Bürger haben die gleichen Rechte wie die Spanier selbst!

 

Ebenso wie für die Finanzierung einer Immobilie durch ein spanisches Kreditinstitut benötigen Sie zum Tage der notariellen Beurkundung eine Steuernummer, die N.I.E.

 

Der Käufer einer Immobile in Spanien bezahlt keine Maklerprovision, diese geht gesetzlich geregelt zu Lasten des Verkäufers.

 

Im Gegensatz zu Deutschland, wo Grundstücksgeschäfte zwingend einer notariellen Beurkundung in Verbindung mit einer Auflassungsvormerkung bedürfen, ist im Art. 1278 des Código Civil (spanisches Zivilgesetzbuch) geregelt, dass in Spanien privat geschlossene Verträge rechtswirksam sind. Die notarielle Beurkundung vor einem spanischen Notar dient lediglich der Beweisführung (Grundbucheintrag) und ist dringend zu empfehlen.

 


 

5 Tipps worauf Sie beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca achten sollten!

  • Grundbuchstand der Mallorca Immobilie
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung bei einer Neubauimmobilie
  • Gemeinschaftsanlagen
  • Kauf eines Grundstücks
  • Gemeindliche Grundsteuer (IBI)

 

Grundbuchstand der Immobilie

Überprüfen Sie die im Eigentumsregister eingetragene Kaufurkunde "Escritura Pública". Alle Angaben müssen mit dem aktuellen Zustand der Immobilie übereinstimmen. Sind alle Quadratmeter, Gebäudeteile bzw. der Pool tatsächlich im Grundbuch eingetragen? Ein aktueller Auszug aus dem Eigentumsregister, "Nota Informativa Simple", gibt Ihnen darüber Auskunft. Weiter informiert sie Sie über über die Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Lasten der Immobilie

Neubau - Immobilie

Ist der Verkäufer im Besitz einer Bewohnbarkeitsbescheinigung, "Cedula Habitabilidad". Achten Sie darauf, dass das Gebäude im Grundbuch als "fertig gestellter Wohnraum" eingetragen ist.

Immobilien in Gemeinschaftsanlagen

Lassen Sie sich eine schriftliche, vom Präsidenten der Eigentümergemeinschaft unterzeichnete Bestätigung darüber ausstellen, dass der Verkäufer mit allen Zahlungen auf dem Laufenden ist und die Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten schuldenfrei ist. Eine Kopie der Satzung sollte Ihnen vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages ebenfalls ausgehändigt werden. HINWEIS: Im Gegensatz zu Deutschland, wo die gesetzliche Verpflichtung zur Gründung einer Eigentümergemeinschaft  nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) besteht, ist dies in Spanien nicht gesetzliche geregelt und freiwillig. In diesem Falle gibt es natürlich auch keine Normativen bzw. Protokolle.

Kauf eines Grundstücks auf Mallorca

In der Regel erwirbt man ein Grundstück, um darauf zu bauen. In diesem Fall sollten Sie vor dem Kauf überprüfen ob und was gebaut werden darf. Sie erhalten auf Antrag eine Bescheinigung vom Stadtarchitekten der jeweils zuständigen Gemeinde.

Gemeindliche Grundsteuer beim Immobilienkauf

Die von der jeweiligen Gemeinde erhobene, jährlich zu bezahlende Grundsteuer, Impuesto sobre Bienes Inmuebles, kurz "IBI" genannt, sollte vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages vom Verkäufer bezahlt sein, bzw. für das laufende Jahr anteilsmäßig mit diesem abgerechnet werden.


Nach stattgefundenen Besichtigungen und Kaufinteresse an einer bestimmten Immobilie aus unserem Portfolio, prüfen wir selbstverständlich alle hier genannten Punkte für Sie.

Mit den hier genannten Punkten erheben wir nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sie dienen lediglich als grundsätzliche Anhaltspunkte. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Autor
Thomas Fischer, Mallorca Immobilien Guide
tf@mallorca-immobilien-guide.de

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